G1237

dia-dechomai

< 1223 + 1209 ; Vb. (1)
Gräz.: ein offizielles Amt von einem Vorgänger übernehmen.
I.) übernehmen
1) etw. (vom Vorbesitzer oder durch einen anderen) übernehmen
oder erben; überkommen von...; Apg 7,45;