G1286

dia-seio

< 1223 (perf.) + 4579 , (w. jmdn. heftig-schütteln [um ihn einzuschüchtern
und Geld aus ihm rauszupressen]); Vb. (1)
I.) übertr.: jmdm. etw. abpressen
1) eigtl.: jmdn. (durch und durch) rütteln und schütteln, schrecken bzw.
zum Zittern bringen; als jurist. t.t.: von jmdm. durch Einschüchterung
oder Gewalt Geld oder Güter erpressen. Hi 4,14; Lk 3,14;