G1347

dikaiosis

< Tät. und Zustandekommen von 1344 ; Subst.fem. (2)
Gräz. als jurist. t.t.: d. Geltendmachung d. Rechts; d. Rechtsanspruch,
d. gerichtl. Verteidigung; d. Bestrafung, d. Verdammung; d. Art und
Weise wie über Recht und Unrecht geurteilt wird.
LXX: d. Recht. 3Mo 24,22; Ps 35,23;
I.) d. Rechtfertigung
1) d. Akt d. Gerechterklärung d. Gläubigen seitens Gottes; als Ergebnis:
d. göttliche Freispruch für d. Gläubigen. Diese Rechtfertigung ist
d. rechtsgültige und formale Freisprechung des Sünders von seiner
Schuld durch Gott als Richter, - der Sünder wird als gerecht erklärt.
Röm 4,25; 5,18;