G1380

dokeo

Synonyme siehe: S0037

< = aus d. W. dek- (etw. [eine Meinung, ein Aussehen bzw.
einen Schein] annehmen); wurzelverwandt mit 1209 und 1321 ; Vb. (63)
Gräz.: "würde es ihnen gefallen..."; etw. erwarten.
I.) meinen
1) tr.: meinen
eine Meinung annehmen, etw. denken, glauben, erwägen, annehmen,
vermuten, wähnen (wobei dies alles aber nur subjektiv ist); sich
dünken. 1Mo 38,15; Spr 28,24; Mt 24,44; Joh 5,39; Jak 1,26; uva.
2) intr.: scheinen
2a) ein (bestimmtes) Aussehen annehmen, sich d. Anschein geben.
Lk 10,36; Apg 17,18; 26,9; 1Kor 12,22; 2Kor 10,9; Hebr 4,1; 12,11;
2b) als etw. gelten oder angesehen werden. Mk 10,42; Gal 2,2.6.9;
2c) unpers.: es scheint mir gut bzw. geraten; in d. Frage: was meint
ihr? Mt 17,25; 18,12; 21,28; 22,17.42; 26,66; Joh 11,56; Hebr 12,10;
2d) es beliebt mir; ich beschließe bzw. entschließe mich...;
Lk 1,3; Apg 15,22.25.28;

Wortfamilie:

2106 eu-dokeo
< 2095 + 1380, (w. wohl-meinen); Vb. (21)
I.) Wohlgefallen haben
1) etw. für gut halten, für wohl befinden, beschließen
2) mit etw. zufrieden sein, etw. mögen, etw. zugeneigt sein,
sich an etw. erfreuen.

4909 sun-eudokeo
< 4862 + 2106, (w. zusammen-wohlmeinen); Vb. (6)
I.) beipflichten
1) jmd. zustimmen, applaudieren

2107 eu-dokia
< 2095 + Urspr. 1380, (w. d. Wohl-meinen); Subst.fem. (9)
I.) d. Wohlgefallen
1) d. gute Wille.
2) d. Wohlwollen, Huld.
3) d. Wunsch, Verlangen (weil d. Wohlgefallen an einer Sache d. man
nicht hat leicht d. Wunsch danach erregt).

1391 doxa
< Urspr. 1380 (w. d. Meinen/Scheinen); Subst.fem. (166)
I.) d. Herrlichkeit
1) d. Schein, Pracht, (Ab)Glanz:
1a) von Sonne, Mond und Sternen.
1b) d. Majestät oder Erhabenheit Gottes.
2) d. jenseitige Zustand d. Herrlichkeit.
3) d. Ruhm, Ansehen, Ehre, Ruf.
4) d. Glanz, Pracht (von d. was man mit d. Augen sieht).
5) Pl.: d. Herrlichkeiten, Herrlichkeitswesen (= Engelwesen).

3861 paradoxos
< 3844 + 1391, (w. neben-d. Meinung); Adj. (1)
I.) seltsam
1) unerwartet, ungewöhnlich, wunderbar, ungeheuerlich, auffällig

1392 doxazo
< 1391 (w. eine Meinung haben); Vb. (61)
I.) verherrlichen
1) jmd. preisen, rühmen, erheben, ehren, in Ehren halten, schätzen,
jmd. "feiern".
2) etw./jmd. verherrlichen bzw. verklären.

1741 en-doxos
< 1722 + 1391, (w. in-Herrlichkeit [gehüllt]); Adj. (4)
I.) herrlich
1) berühmt, angesehen, vornehm, geschätzt.
2) im schmückenden Sinn: herrlich, glänzend

1740 en-doxazomai
< 1741 (w. in-Herrlichkeit [hüllen]); Vb.Med. (2)
I.) verherrlicht werden
1) mit Herrlichkeit, Ehre und Ruhm schmücken

4888 sun-doxazo
< 4862 + 1392; Vb. (1)
I.) zusammen verherrlichen

1378 dogma
< Erg. vom Urspr. von 1380; Subst.neut. (5)
I.) d. Verordnung
1) d. Erlaß, Verfügung, Beschluß; d. Gebot.

1379 dogmatizo
< 1378; Vb. (1)
I.) Pass.: sich etw. verordnen lassen
1) sich Satzungen auferlegen lassen

1384 dokimos
< 1380 (w. [nach Erprobung als echt] erscheinend; daher: bewährt); Adj.(7)
I.) bewährt
1) durch Prüfung erprobt und daher als echt und bewährt erfunden
(besonders von Metallen und Münzgeld).
2) von Personen: angesehen, anerkannt, ehrbar, aufrichtig.

96 a-dokimos
< 1 (priv.) + 1384; Adj. (8)
I.) unbewährt
1) d. Prüfung, Test nicht standhaltend

1382 dokime
< 1384; Subst.fem. (7)
I.) d. Erprobung
1) Tätigkeit d. Prüfens: d. Test, Prüfung.
II.) d. Bewährung
1) Ergebnis d. Prüfens: d. Erprobtheit, d. Beweis.

1383 dokimion
< 1384 (Mittel zum bewährt sein); Subst.neut. (2)
I.) d. Prüfungsmittel
1) d. Prüfung oder Versuchung durch d. man geht als d. Prüfstein bzw.
Prüfungsmittel d. Echtheit d. Glaubens.
II.) d. Bewährte
1) d. was sich nach d. Prüfung als echt herausstellt: d. Echte und
Gediegene.

1381 dokimazo
< 1384; Vb. (23)
I.) prüfen
1) vom Vorgang d. Prüfens, Testens und Untersuchens (mit d. Hoffnung
auf ein positives Ergebnis!)
II.) bewährt
1) etw. prüfen mit Blick auf d. erhoffte positive Ergebnis: jmd./etw.
für bewährt, erprobt und echt halten bzw. annehmen (nachdem man es
geprüft, untersucht und erforscht hat), nach erfolgter Prüfung etw.
oder jmdn. auswählen, etw. beschließen.

593 apo-dokimazo
< 575 + 1381, (w. hinweg-prüfen); Vb. (9)
I.)
verwerfen

1) etw. nach vorheriger Prüfung als unbrauchbar ansehen und daher
verwerfen bzw. zurückweisen.