G1642

elattoo

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Vb. (3)
Gräz. Pass. intr.: (in etw.) nachgeben.
I.) geringer machen
1) tr.: etw. verringern, vermindern oder verkleinern (d. Rang, Ansehen,
Autorität), jmd. erniedrigen oder benachteiligen. Ps 8,6; Hebr 2,7.9;
2) Pass.: an etw. Mangel haben, zu kurz kommen, etw. entbehren, an etw.
geringeren Ertrag bzw. Einbuße haben; beeinträchtigt werden.
1Sam 2,5; Ps 34,11; 2Kor 12,13;
3) intr.: an oder in etw. abnehmen, nachstehen, zurückgesetzt werden,
"d. Kürzeren ziehen". Joh 3,30;