G1651

elegcho

Synonyme siehe: S0120

< viell. vom Urspr. von 1640 (kleiner machen --> urspr.: "tadeln",
schmähen, beschimpfen --> beschämend widerlegen); Vb. (17)
Gräz. t.t. d. Gerichtssprache: jmd. ausforschen um ihn zu überführen und
ihn von seiner Schuld zu überzeugen; von d. richterlichen Beweisführung;
etw. gerichtlich untersuchen; jmd. mit Verachtung behandeln.
I.) überführen
1) etw. untersuchen (und dann ans Licht bringen), aufdecken, jmdm. etw.
beweisen bzw. nachweisen, jmd. von etw. überführen um ihn von seiner
Schuld zu überzeugen (oft mit d. Beigeschmack d. Beschämens).
Mt 18,15; Joh 8,46; Eph 5,11; Tit 1,9; ua.
2) jmdn. tadeln, zurechtweisen, korrigieren, auf einen Fehler hinweisen:
2a) jmdn. mit scharfen Worten (und mit Beweisen und Widerlegungen)
"zur Rede stellen", jmdn. rügen. Spr 9,7.8; Lk 3,19; ua. viell.
2b) noch intensiver: jmdn. (tätlich oder nur mit Worten?) züchtigen,
(be)strafen bzw. zurechtweisen; jmdn. "erziehen". Hi 5,17; Spr 3,11;
Hebr 12,5; Offb 3,19;

Wortfamilie:

557 ap-elegmos
< 575 + 1651, (w. vom-Tadel [kommend]); Subst.mask. (1)
I.) d. Veruf
1) in schlechten Ruf kommen, in Mißkredit geraten.

1246 dia-kat-elegchomai
< 1223 (auseinander) + 2596 (nieder) + 1651 (widerlegen); Vb.Med. (1)
I.) gewaltig und vollens widerlegen
1) jmd. in kämperischer und überzeugender Weise vollständig und
gänzlich überführen; jmd. durch und durch "Lügen strafen" und
ihm so d. "Maul stopfen".

1827 ex-elegcho
< 1537 (perf.) + 1651, (w. gänzlich-überführen); Vb. (1) Hss.
I.) überführen
1) jmd. völlig überzeugen oder beweisen d. er falsch liegt.

1649 elegxis
< Zustandekommen d. Tät. von 1651; Subst.fem. (1)
I.) d. Zurechtweisung
1) d. (strafende) Überführung; d. Rüge, ein scharfer Verweis, Tadel,
ein "Rüffel".

1649 elegmos
< Tät. von 1651; Subst.mask. (1)
I.) d. Überführung
1) viell. auch: d. Zurechtweisung, Tadel, Verweis.

1650 elegchos
< Erg. von 1651; Subst.mask. (1)
I.) d. Überführtwerden
1) d. Überführung, Widerlegung