G1687

em-bateuo

< 1722 und ([aus]schreiten, gehen, besteigen), Urspr. von
939 (w. hinein-gehen); Vb. (1)
Gräz.: hineinsteigen oder hineintreten; etw. "frequentieren"; etw.
einnehmen; jurist. t.t.: eine Hypothek eintragen.
LXX: in Besitz nehmen; erobern. Jos 19,49.51;
I.) betreten
In Kol 2,18; wahrscheinlich:
1) als Anspielung auf einen t.t. bei d. Mysterieneinweihung: (das
Heiligtum) betreten, bei d. Einweihung in d. neue mystische Leben.
oder allg.:
2) betreten bzw. hineingehen: um einen Besuch abzustatten.
3) betreten bzw. hineingehen: um einen Besitz (auch gewaltsam) anzutreten.
4) an etw. herantreten um es genau zu erforschen bzw. zu untersuchen.