G1737

endidusko

< prol. 1746 (mit Endung - für d. Eintreten einer Handlung: jmdm.
etw. anziehen und ihn damit bekleiden);
Vb. (2)
I.)
einkleiden

1) jmdm. etw. (schönes oder festliches) anziehen; jmdn. oder sich
selbst mit etw. kleiden; "einkleiden". 1Sam 1,24; 13,18; Spr 31,21;
Mk 15,17; Lk 16,19;
Synonyme: 1746 : bezeichnet ganz allgemein den Akt d. Anziehens
von Kleidern; hingegen hebt speziell das sichtbare
Ergebnis des (prachtvollen) Bekleidetseins hervor.