G1809

ex-aiteomai

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Vb.Med. (1)
Gräz.: d. Auslieferung von Sklaven zur Folterung fordern (20,283).
I.) sich ausbitten
1) Med.: von jmdm. etw. für sich erbitten; von jmdm. etw. verlangen,
(heraus)fordern bzw. zurückfordern und zwar um es für sich zu haben;
im Ind.Aor.Med.: etw. mit Erfolg für sich fordern und auch erhalten
(8,221). Lk 22,31;