G1884

ep-arkeo

< 1909 (dir.) + 714
(w. jmdn. abwehren [und dadurch dem Bedrängten helfend beistehen);
Vb. (3)
Gräz. intr.: stark genug sein; ausreichend sein.
I.) jmdm. helfend beistehen
1) jmdm. aushelfen, jmdm. unterstützend beistehen, Unterhalt gewähren;
einer Not abhelfen, jmdm. "unter d. Arme greifen". 1Tim 5,10.16;