G2018

epi-phero

< 1909 (dir.) + 5342 , (w. auf jmdn. etw.-bringen);
Vb. (2)
I.) vorbringen
1) jmdm. etw. vorwerfen: von Anschuldigungen, Anklagen oder
Vorwürfen d. gegen jmdm. gerichtet sind. Jud 1,9;
II.) auferlegen
1) auf jmdm. etw. legen, etw. über jmdm. bringen oder verhängen,
jmdm. etw. Schlimmes zufügen (als Strafe). R÷m 3,5;