G210

akon

< 1 (priv.) + 1635 ; Adj. (1)
Gräz. bei Sachen: unabsichtlich (begangen)
I.) unfreiwillig
1) bei Personen: nicht aus eigenenem Willen oder Antrieb sondern
gezwungen, gegen d. eigenen Willen; von d. inneren Einstellung:
unwillig, widerwillig, ungern, etw. (nur) widerstrebend tun.
Hi 14,17; 1Kor 9,17;