G2341

theriomacheo

< Abl. von 2342
und 3164
Vb. (1)
Gräz.: von d. Gladiatorenkämpfen mit Raubtieren in d. Arena in Rom; ein
römischer Bürger (wie Paulus) konnte nach römischen Recht nicht
zu dieser Strafe verurteilt werden (2,733).
I.) mit wilden Tieren kämpfen
1) bildl.: von d. Leidenskämpfen d. Apostels. 1Kor 15,32;