G2603

kata-brabeuo

< 2596 (Opposition) + 1018 , (w. zurück-d. Kampfpreis erteilen);
Vb. (1)
Gräz.: jmdn. um d. Siegespreis betrügen.
I.) d. Kampfpreis aberkennen
1) als Schiedsrichter gegen jmdn. auftreten um ihm d. erfochtenen
Preis wieder abzusprechen weil er nicht d. Spielregeln eingehalten
hat; übertr.: jmdn. disqualifizieren. Kol 2,18;