G2631

katakrima

< Erg. von 2632 , (w. d. [Folgen d.] Verurteilung);
Subst.neut. (3)
Gräz. jurist. t.t.: die als Schadenersatz zu bezahlende Geldstrafe
(8,327); d. gerichtlich auferlegte Verpflichtung, welche auf
einem Grundstück ruht (11,510).
I.) d. Verurteilung
1) d. Ergebnis d. Verurteilens - d. Strafe welche d. Urteil folgt:
d. Strafurteil, aber nicht nur d. Urteil selbst sondern vor allem
d. Straffolgen. Das göttliche Urteil über d. Sünder ist allerdings
ein Verdammungsurteil und d. Folge daher: d. Verdammnis als eine
entgültige und ewige Verwerfung, vor welcher nur d. Glaube an
d. stellvertretende Sühnopfer Jesu Christi erretten kann!
R÷m 5,16.18; 8,1;