G2673

kat-argeo

< 2596 (kausativ d.h. verursachend) + 691
Vb. (27)
Gräz.: unbeschäftigt, arbeitslos.
I.) unwirksam machen
1) etw. außer Kraft und Wirksamkeit setzen, etw. seiner Wirksamkeit
berauben, hindern; entkräften oder auszehren; aufheben.
Lk 13,7; Röm 3,3.31; 4,14; 1Kor 1,28; Gal 3,17; Eph 2,15;
2) etw. müßig machen, abschaffen, vernichten, ein Ende machen mit...,
annulieren, beseitigen, entfernen; d. Beziehung zu jmdm. auflösen
bzw. abbrechen; Pass.: frei bzw. losgemacht werden von...;
Röm 6,6; 7,2.6; 1Kor 2,6; 13,11; Gal 5,4; ua.