G2703

kata-pheugo

< 2596 + 5343 , (w. hinab-fliehen [in ein Versteck]); Vb. (2)
I.) Zuflucht (nehmen)
1) als t.t. des Asylrechts: flüchten, wegfliehen (um sich irgendwo in
Sicherheit zu bringen oder zu verstecken bzw. um Gnade zu finden
falls man unschuldig ist). 3Mo 26,25; Apg 14,6;
2) übertr.: d. Gläubigen nehmen sinnbildlich Zuflucht bei "d. Hörnern
des Altars" auf welchem sich d. Herr Jesus geopfert hat und werden
dort vom Gericht verschont weil er als Hohepriester mit seinem Blut
ins himmlische Heiligtum hineingegangen ist um Sühnung zu erwirken
für ihre Sünden. 5Mo 4,42; Hebr 6,18;