G2961

kurieuo

< 2962
Vb. (7)
I.)
herrschen

1) Herr bzw. Meister sein; gebieten, regieren, d. Herrschaft haben
über etw. oder über jmdn.; Einfluß ausüben über..., Macht oder
Gewalt haben über...; jmdn. oder etw. beherrschen, sich als Herr
aufführen bzw. betätigen; etw. besitzen. 1Mo 37,8;
Lk 22,25; R÷m 6,9.14; 7,1; 14,9; 2Kor 1,24; 1Tim 6,15;