G3146

mastigoo

< 3148 (w. jmd. mit Geißelhieben versehen); Vb. (7)
I.) geißeln
1) jmdn. auspeitschen, geißeln, mit Ruten schlagen:
1a) als Strafe in d. Synagoge: mit d. Stock schlagen. 5Mo 25,2.3;
Mt 10,17; 23,34;
1b) als eine Form von röm. Bestrafung mit einer Rute oder Peitsche (dies
war jedoch nicht erlaubt bei einem röm. Bürger!).
Mt 20,19; Mk 10,34; Lk 18,33; Joh 19,1;
2) übertr.: jmdn. (erzieherisch) strafen bzw. züchtigen. Spr 3,12; Jer 5,3;
Hebr 12,6;