G366

ana-nepho

< 303 + 3525 ; Vb. (1)
Gräz.: von d. Verfassung welche von d. Anbetern im Tempel gefordert
wurde; nicht betrunken oder berauscht; auch von weltlichen Herrschern
wurde Nüchternheit verlangt.
I.) wieder nüchtern werden
1) übertr.: sich wieder besinnen (können), wieder ruhig überlegen
(können). 2Tim 2,26;