G3878

par-akouo

< 3844 + 191 , (w. daneben-hören);
Vb. (3)
Gräz.: etw. nicht hören oder falsch zu Ohren bekommen.
I.) überhören
1) etw. nebenbei (zufällig) hören d.h. ein Wort zufällig auffangen;
etw. (bewußt) überhören d.h. so tun als ob man etw. nicht gehört
hätte; d. Gehörte bewußt ignorieren (weil man sich davon nicht
beeinflussen lassen will oder weil man es für falsch bzw. für
überflüssig hält). Mk 5,36;
2) auf etw. nicht hören wollen; nicht willig sein auf etw. zu hören,
sich nicht kümmern um d. was man hört; allg.: nicht gehorchen,
ungehorsam sein. Esr 3,3.8; Jes 65,12; Mt 18,17;