G3895

para-pipto

< 3844 + 4098 , (w. [zur Seite] daneben-fallen); Vb. (1)
Gräz.: zufällig auf etw. stoßen, jmdm. in d. Weg fallen, hineinfallen
in...; verlorengehen, abfallen, sich irren; einen Vertrag brechen
oder ungültig machen; etw. für "Null und Nichtig" erklären (8,489).
LXX: 1Sam 3,19; Hes 14,13; 15,8; 18,24; 20,27;
I.) subst. Ptz.Aor.: d. Danebengefallenen
1) auf d. Seite fallen; neben jmdn. oder etw. fallen; ausgleiten;
daher: vom rechten Weg abkommen, sich abwenden; abfallen
(vom Glauben); sich verirren, (ver)fehlen. Hes 22,4; Hebr 6,5;