G3923

par-eisphero

< 3844 + 1533 , (w. seitlich daneben-hineintragen);
Vb. (1)
Gräz.: ein Gesetz dazu beantragen; etw. einschmuggeln.
I.) dazu aufwenden
1) etw. zu etw. dazu aufwenden, etw. beisteuern, etw. heranbringen,
etw. zusätzlich bzw. außerdem einbringen. 2Petr 1,5;