G4231

pragmateuomai

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Vb.Dep.Med. (1)
Gräz.: sich beschäftigen bzw. betätigen. In Papyri: von d. Ausübung
von Staatsgeschäften.
I.) geschäftlich handeln
1) mit oder in etw. beschäftigt sein; ein (Geld)Geschäft bzw. einen
Beruf ausüben d. mit Geldgeschäften zu tun hat; Geldhandel treiben;
allg.: handeln; einem Beruf nachgehen. Dan 8,27; Lk 19,13;