G4243

presbeuo

< Urspr. von 4245
Vb. (2)
Gräz.: älter bzw. Ältester sein, den Vorrang aufgrund von Geburt oder
Alter haben.
I.) Abgesandter sein
1) d. Tätigkeit eines Gesandten oder Botschafters ausüben, z.B. im
Auftrag und in d. Autorität d. Senders verhandeln. Dies war die
reguläre Bezeichnung für d. Tätigkeit d. kaiserlichen Legaten.
2Kor 5,20; Eph 6,20;