G4267

pro-ginosko

< 4253 + 1097 , (w. vor[her]-kennen [bzw. vorher-beschließen]); Vb. (5)
Gräz.: im Vorhinein einen Beschluß fassen.
LXX: nur in d. Apokryphen: etw. im voraus wissen.
I.) vorher kennen
1) von Menschen: etw. im voraus wissen, jmdn. von früher her kennen.
Apg 26,5; 2Petr 3,17;
II.) vorher erkennen
1) von Gott: jmdn. im voraus erkennen (d.h. jmdn. im voraus zu etwas
ausersehen und bestimmen); im vorhinein einen Beschluß fassen mit
jmdm. etw. Bestimmtes zu tun; jmdn. für eine bestimmte Aufgabe im
voraus auswählen. Röm 8,29; 11,2; 1Petr 1,20;

Anmerkung: Röm 11,2; b ist eine Anspielung auf Am 3,2; in d. LXX.
Dort steht aber nicht sondern nur 1097 wie
übrigens auch in d. LXX in: Ps 1,6; ! Damit wird auch deutlich,
daß mit nicht gemeint sein kann: etw. im vorhinein wissen,
sondern, die zugrundeliegende Bedeutung des hebr. Wortes 03045
vorliegt was dann die Bedeutung ergibt: Gott nahm schon in Ewigkeit
in erwählend-bestimmender Form Kenntnis von Israel (bzw. von den
Auserwählten [so in Röm 8,29; ]) und darum verstößt er sein Volk
auch nicht wenn sie ungehorsam sind, sondern er züchtigt sie und
errettet auf jeden Fall in der Zukunft einen Überrest aus dem Volk!