G4270

pro-grapho

< 4253 (zeitl. und örtlich) + 1125
Vb. (5)
Gräz.: etw. öffentlich anordnen d.h. "vorschreiben".
I.) vorher schreiben
1) etw. d. schon früher (auf)geschrieben wurde. Röm 15,4;
2) etw. d. im selben Brief bzw. Schriftstück weiter oben
geschrieben wurde: oben genannt, oben erwähnt. Eph 3,3;
3) etw. (öffentlich und vor aller Augen) aufschreiben, deutlich
vorstellen, vor d. Augen malen, porträtieren, vorzeichnen.
Gal 3,1;
4) jmdn. für etw. vormerken bzw. aufzeichnen; Gräz.: d. Namen
von jmdm. (z.B. einem Senator) auf einer Liste voransetzen
damit er als Erster dort steht. Jud 1,4;