G4284

pro-echo

< 4253 + 2192 , (w. etw. vor-halten); Vb. (1)
Gräz. Akt.: etw. voraushaben oder vorher besitzen; intr.: hervorragen,
im Vorraus sein, sich vor jmdm. auszeichnen; Med.: sich etw. zum
Schutz vorhalten; daher übertr.: einen Vorwand haben oder einen
Vorwand gebrauchen, etw. (zu seinen Gunsten) vorbringen.
LXX: Hi 27,6;
I.) Med.: ...haben wir einen Vorteil?
In: R÷m 3,9; sind zwei Bedeutungen möglich:
1) entweder in d. Bedeutung eines Akt.: einen Vorteil, Vorrang oder
Vorzug vor jmdm. haben; jmdn. überragen bzw. übertreffen - dann:
"Haben wir (Juden, nämlich gegenüber d. Heiden) einen Vorteil
(dem gerechten Zorn Gottes zu entfliehen)...?".
2) oder als Med.: sich etw. zum Schutz vorhalten, d.h. Ausflüchte
machen, sich entschuldigen, etw. vorschützen: "Mache ich etwa
Ausflüchte? (nämlich gegenüber d. gedachten Gegner in Vers 7
und 8 und dem ganzen Argument von Vers 1-8)" (vgl. 2,1413).