G4295

pro-keimai

< 4253 + 2749
Vb. Dep. (5)
Gräz.: zur Betrachtung ausgestellt sein (z.B. von Leichen).
LXX: d. Schaubrottisch. 2Mo 39,36; 4Mo 4,7;
I.)
vorliegen

1) vor jmdm. liegen bzw. plaziert sein; vorgesetzt bzw. bestimmt
sein; (als ein Beispiel für etw.) vor Augen liegen, vor Augen
stehen. Hebr 6,18; 12,1.2; Jud 1,7;
2) dasein, vorhanden sein, zur Hand sein, präsent sein. 2Kor 8,12;