G4323

pros-anatithemai

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Vb.Med. (2)
Gräz.: jmdm. etw. von seinem Vorrat zu seinem noch dazugeben.
I.) noch dazu auferlegen
1) jmdm. etw. (noch dazu) aufhalsen, vorlegen; etw. noch zusätzlich
übernehmen; jmdm. zusätzliche Anweisungen geben. Gal 2,6;
2) sich auf jmdn. stützen indem man zu ihm geht und seinen Rat oder
zusätzliche Informationen einzuholen; sich an jmdn. um Rat wenden,
sich beraten; jmdn. ins Vertrauen ziehen oder konsultieren.
Gal 1,16;