G4400

pro-cheirizomai

< vom Adj. - (zur Hand seiend; entschlossen, bereit;
dieses von 4253 + 5495 , w. vor-d. Hand [liegend]);
Vb.Dep.Med. (3)
Gräz.: sich etw. zur Hand nehmen oder hervorholen; etw. für d. eigenen
Gebrauch bereitstellen bzw. bereitmachen; jmdn. delegieren, jmd.
für sich zu etw. bestimmen; als polit. und milit. t.t.: etw.
beschließen; (Legionen) für sich ausheben, sich Volksführer wählen.
I.) übertr.: jmdn. zuvor bestimmen
1) jmdn. durch festen Entschluß für sich (im vorhinein) zu etw.
erwählen, bestimmen, einsetzen bzw. bereitstellen; jmdn. (zuvor)
verordnen zu...; 2Mo 4,13; Jos 3,12; Spr 8,23; Apg 3,20; 22,14; 26,16;