G455

an-oigo

< 303 (perf.) + (öffnen) aus W. veig- (ai.: er entfernt sich eilig;
nhdt.: weichen; altnord.: drehen, bewegen), (w. völlig/wieder-öffnen);
Vb. (77)
Gräz.: t.t. d. Schiffahrt: ein Schiff zum Ein- oder Auslaufen klarmachen;
vom Öffnen eines Testaments; das (Er)Öffnen von Heiligtümern, Gebäuden,
usw.
I.) tr.: öffnen
1) etw. (wieder) öffnen, aufschließen, eröffnen. 1Sam 3,15; Apg 5,19; uva.
2) bildl.: von sich eröffnender Möglichkeit.
Hi 12,14; Jes 22,22; Apg 14,27; 1Kor 16,9; 2Kor 2,12; Kol 4,3; Offb 3,7.8.20;
II.) intr. (Pf.2): geöffnet
1) Pass.: sich öffnen oder auftun; (wieder) geöffnet oder aufgetan
werden. Hes 16,63; 29,21; Joh 1,51; 1Kor 16,9; 2Kor 6,11;

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