G4784

sug-katatithemai

< 4862 + 2698 , (w. mit-niederlegen);
Vb.Med. (1)
Gräz.: zusammen mit jmdm. seine Stimme in d. Wahlurne werfen.
I.) zustimmen
1) zusammen mit jmdm. dieselbe Ansicht über etw. oder jmdn.
aufstellen, eine gemeinsame Meinung haben, übereinstimmen
mit jmdm., jmdm. beipflichten. 2Mo 23,1.32; Lk 23,51;