G482

anti-lambanomai

< 473 (lokal) + Med. von 2983 , (w. sich dem gegenüber-[an]nehmen);
Vb.Med. (3)
Gräz.: eigtl.: sich an etw. (fest)halten bzw. anklammern, etw.
festhalten; Teilhaber sein von...;
I.) sich annehmen
1) sich um eine Person oder Sache annehmen, kümmern bzw. ihr helfen;
(helfend) anteilnehmen an...; an einer Sache teilhaben indem man
sich ihrer befleißigt und sich um sie kümmert.
2Chr 28,15; Jes 26,3; 41,8.9; Lk 1,54; Apg 20,35; 1Tim 6,2;