G4973

sphragis

< ?; viell. von 5420
Subst.fem. (16)
I.) d. Siegel
1) d. Siegel d. man auf Schriftstücke preßt um sie zu verschließen.
Offb 5,1.2.5.9; 6,1-12; 8,1;
2) d. Siegelring, um einen Siegelabdruck in Wachs zu prägen.
2Mo 35,22; Offb 7,2;
3) d. Siegelabdruck, Siegelzeichen, d. Inschrift oder Eingravierung
durch ein Siegel zur Kennzeichnung von Eigentum und Zugehörigkeit.
2Mo 28,11; 2Tim 2,19; Offb 9,4;
4) übertr.: d. was man (durch ein Siegel) bestätigt oder beglaubigt:
d. Beglaubigung, d. Beweis, eine Art von "Echtheitszertifikat".
R÷m 4,11; 1Kor 9,2;

Wortfamilie:

4972 sphragizo
< 4973; Vb. (15)
I.) siegeln
1) etw. mit einem Siegel versehen, markieren, kennzeichnen, etw.
(zum Schutz) versiegeln, d.h. etw. (ab)sichern und so vor fremden
und unerlaubten Zugriff schützen; ein röm. Siegel unerlaubterweise
aufzubrechen war bei Todesstrafe verboten.
2) übertr.: eine Person mit einem Siegel kennzeichnen; um die
Besitzansprüche geltend zu machen, d. Siegel schützt d. Person
gleichzeitig vor fremden Zugriff.
3) etw. besiegeln, bestätigen, beglaubigen, als echt ausweisen

2696 kata-sphragizo
< 2596 (perf.) + 4972; Vb. (1)
I.) Ptz.Pf.: versiegelt
1) mit einem Siegel versehen, d.h. (fest) verschlossen.