G5226

hup-eiko

< 5259 und (zurückweichen, nachgeben; lat.: Wechsel, Austausch),
(w. unter [jmds. Autorität]-zurückweichen); Vb. (1)
Gräz.: vor etw. oder jmdm. (zurück)weichen; sich Eroberern unterwerfen.
I.) Imp.Präs., übertr.: gebt nach unter (ihrer Autorität)
1) der Autorität und Ermahnung von jmdn. nicht länger widerstehen
sondern nachgeben und sich seiner Autorität fügen und unterordnen;
auch: ablassen von...; sich fügen. Hebr 13,17;