G5233

huper-baino

< 5228 + - [aus]schreiten, gehen, besteigen; Urspr. von 939
(w. darüber hinweg-schreiten [über etw.); Vb. (1)
I.) intr. übertr.: sich Übergriffe erlauben
1) (Vorschriften oder Gebote) übertreten bzw. verletzen; d. Rechte
eines anderen verletzen (indem man mit d. Frau eines Bruders
Unzucht treibt); sich Übergriffe erlauben im Bezug auf andere;
sich nicht kümmern um...; allg.: sündigen, fehlen. 1Thes 4,6;
1a) entweder als Erklärung für Vers 3 und 4:
"...(das bedeutet), daß nicht (jemand) sich Übergriffe erlaube
und übervorteile in der (= dieser) Sache seinen Bruder,..."
1b) oder als zweiter Gen. epexg.:
"...(das bedeutet weiters), daß nicht (jemand) übergehe und
in dem Geschäft ( 4229 ) seinen Bruder übervorteile,..."