G5286

hupo-podion

< 5259 + 4228 , (w. d. unter-d. Fuß gehörige); Subst.neut. (7)
I.) d. Fußschemel
1) d. Fußbank (vorm Sessel oder Thron). Ps 99,5; Jes 66,1; Jak 2,3;
2) übertr.: jmdn. zum Fußschemel für seine Füße machen bedeutet
ihn völlig zu unterwerfen und unter seine Gewalt bringen. Es
beschreibt die Praxis von Eroberern welche ihren Fuß auf den
Nacken ihrer besiegten Feinde setzten. Ps 110,1; Kla 2,1;
Mt 5,35; Mk 12,36; Lk 20,43; Apg 2,35; 7,49; Hebr 1,13; 10,13;