G5417

phragelloo

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Vb. (2)
I.) auspeitschen
1) jmdn. mit einer Art Strick schlagen oder geißeln. Nach röm. Recht
wurde diese Strafe an Sklaven oder Nichtrömern aus d. Provinz dann
vollzogen, nachdem über sie ein Kapitalurteil gefällt war.
Mt 27,46; Mk 15,15;