G5500

cheiro-toneo

< Abl. von 5495 + Abl. von ([aus]strecken) siehe Urspr. von
816 , (w. d. Hand-ausstrecken [z.B. um seine Stimme abzugeben oder
um jmdm. d. Hände aufzulegen]); Vb. (2)
Gräz.: in d. Bürgerversammlung in Athen wurde durch Handaufhebung
gewählt und abgestimmt (1,481).
I.) wählen
1) (durch Handaufhebung seine Stimme abgeben um) jmdn. für bestimmte
Aufgaben oder Ämter auszuwählen bzw. zu bestimmen. 2Kor 8,19;
2) jmdn. zu etw. auswählen, bestellen, einsetzen oder bestimmen.
Die Ältesten in d. Gemeinden wurden jedoch nicht durch eine
Stimmabgabe d. Gemeinde gewählt sondern von Paulus und Barnabas
(oder durch einen ihrer Mitarbeiter mit einem örtlich begrenzten
Auftrag) ausgewählt und dann, wahrscheinlich durch Händeauflegung,
eingesetzt und angestellt! Apg 14,23; Tit 1,9;