G5530

chraomai

< Urspr. von 5501 ([zu] klein, kurz --> akt.: etw. bedürfen, brauchen);
Vb.Dep.Med. (11)
Gräz.: ausleihen, borgen.
I.) gebrauchen
1) sich einer Sache bedienen, sich Nutzen verschaffen; etw. gebrauchen,
in Gebrauch nehmen, benutzen bzw. anwenden; etw. zu etw. (bestimmten)
verwenden oder gebrauchen; zu etw. "d. Gelegenheit ergreifen".
Apg 27,17; 1Kor 7,21.31; 9,12.15; 1Tim 1,8; 5,23;
2) mit jmdm. Verkehr oder Umgang haben, jmdn. auf eine bestimmte Art und
Weise behandeln; auf eine bestimmte Art und Weise vorgehen, handeln
oder verfahren (mit jmdm. oder mit etw.); jmdm. etw. zuteil werden
lassen; von Gefühlen, Eigenschaften: zeigen oder dartun.
Esr 2,9; Apg 27,3; 2Kor 1,17; 3,12; 13,10;