G5657

%%%Imperativ Aorist
Siehe Definition unten
Aktiv
Siehe Definition: D11
Imperativ
Siehe Definition: D21
Anzahl der Vorkommen: 376

IMPERATIV AORIST

Es ist die Aufforderung eine besondere, endgültige oder grundsätzliche
Entscheidung zu treffen, oder endlich mit einer Handlung zu beginnen
bzw. sie zum Ziel zu führen. Meist für momentane Handlungen oder für den
gerade vorliegenden Einzelfall (bzw. für einen bestimmten Fall). Manchmal
ein schärferer Befehl als beim Imperativ Präsens. Mt 16,24; Joh 2,16;
1.) Punktueller Aspekt: Siehe Definition D04

2.) Besonderheiten beim Imperativ Aorist:

a) konstatierend-komplexiv:
* Dies ist die Normalbefehlsform, einfach feststellend was zu tun ist:
Lk 8,50; Mt 5,42; 2Tim 4,2; 1Petr 3,11; .

* wird auch für a n d a u e r n d e Gebetsbitten verwendet:
Mt 6,9-12; Joh 6,34;
* verneint mit Konj. Aor.: einfach feststellend was nicht zu tun ist.
Mt 6,34; Apg 18,9; Hebr 3,8; Offb 7,3;
b) ingressiv:
* Aufforderung mit einer natürlicherweise längerandauernden Handlung
zu beginnen (oft im Gegensatz zum bißherigen Verhalten).
Mt 5,16; Apg 16,31; Röm 13,14; Jak 4,7; 1Petr 5,8;
* mit verneint: Aufforderung eine Handlung nicht zu beginnen:
bei 3.Person mit Imp.Aor.: Mt 6,3; 24,17.18; Mk 13,15; Lk 17,31; bei 2.Person mit Konj.Aor.:
Mt 6,13; 10,26; Lk 11,4; Joh 19,24; Kol 2,1;
c) effektiv:
* Aufforderung eine natürlicherweise längerandauernde und zielgerichtete
Handlung zu Ende zu führen bzw. in einem bestehenden Zustand bis zum
Ende zu verharren. Mt 5,39.42; 14,8; Mk 11,2; 1Tim 6,20; Jak 5,7; Offb 22,11;
* verneint mit Konj.Aor.: eine Handlung oder einen Zustand zu beenden.
Joh 3,7;
Beachte: Verneinungen des Imperativs im Aorist werden fast immer ersetzt
durch einen mit verneinten Konjunktiv Aorist!