G5693

%%%Infinitiv Futur
Siehe Definition unten
Aktiv
Siehe Definition: D11
Infinitiv
Siehe Definition: D22
Anzahl der Vorkommen: 1

INFINITIV FUTUR

1.) Aspekt: Siehe Definition: D03
Aspektmäßig undefinierte zukünftige Handlung.

2.) Besonderheiten beim Infinitiv Futur:
a) eine der Haupthandlung nachfolgende Nebenhandlung (manchmal mit der
Angabe des Zwecks der Haupthandlung): ...daß,... Apg 23,30; Hebr 3,18;
b) Impf. von + : bezeichnet die Gewißheit eines
Ereignisses das in der Zukunft bestimmt eintreten wird.
Apg 11,28; 24,15; 27,10