G657

apo-tassomai

< 575 + 5021 ; Vb.Med. (6)
Gräz.: etw. oder jmdn. "loswerden"; Akt. und Pass.: jmdn. bestimmen
oder einsetzen (in ein Amt); befehlen.
I.) Med.: sich (als Zurückbleibender) verabschieden
1) sich trennen, Lebewohl sagen; "auf Wiedersehen" sagen.
Pred 2,20; Jer 20,2; Mk 6,46; Lk 9,61; Apg 18,18.21; 2Kor 2,13;
2) etw. widerrufen, auf etw. verzichten; sich abwenden, abkehren bzw.
trennen von...; etw. aufgeben; sich lossagen, entsagen, absagen.
Lk 14,33;