G674

apo-psucho

< 575 + 5594 , (w. ab-kühlen); Vb. (1)
Gräz.: ausatmen; abkühlen, erkalten.
I.) ohnmächtig werden
1) d. Besinnung verlieren (aus Furcht und Schrecken), in Ohnmacht
fallen, zu atmen aufhören; aber auch: d. Leben bzw. d. Seele
aushauchen d.h.: sterben, schmachten. Lk 21,26;