S0086

Synonyme


In vielen Fällen werden diese beiden Wörter und ihre Ableitungen
ohne erkennbaren Unterschied verwendet, manchmal jedoch läßt sich
folgende Unterscheidung treffen, obwohl exakte Unterscheidungen
unter den Gelehrten umstritten sind:

1014 : beschließen; betont mehr den (geplanten) Entschluß
aufgrund einer vorangegangenen reiflichen Überlegung bzw. Beratung
(mit anderen oder mit sich selbst).

2309 : wollen; betont mehr das aktive Wollen aufgrund von innerem
(manchmal subjektiven und emotionellen) Impuls, Neigung oder Vorliebe.

2309 betont mehr die subjektive Wahl, 1014 mehr die überlegte,
rationale und intelligente Wahl; daher ist 1014 der weitere und
umfassendere Begriff, 2309 dagegen das emotionell stärkere Wort;
2309 drückt Entschiedenheit und Entschlossenheit des Willens aus
der zu Handlungen treibt (siehe Röm 7,15; ), während 1014 eher den
beabsichtigten und in Gedanken vorgefaßten Willen bezeichnet der
allerdings manchmal nicht mehr als eine bloße Absichtserklärung
ist. In Mt 1,19; Mk 15,9.15; kommen beide Wörter zusammen vor.