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Synonyme *


266 : d. Sünde; urspr.: die Zielverfehlung. In moralischen
Dingen das eigentliche Ziel des Lebens zu verfehlen, nämlich ein
Leben nach Gottes Geboten zu führen. Es ist der allgemeinste
Ausdruck für "Sünde" und beschreibt einerseits abstrakt sowohl
die Handlung des Sündigens (im Sg.: die Sündhaftigkeit, die seit
dem Sündenfall vorhandene Trennung zwischen Gott und Mensch und
die Sünde als Prinzip) als auch konkret das Resultat des Sündigens
d.h. die tatsächlich begangene Sündentat selbst. Im Hinblick auf
die "Zehn Gebote" ist es das Nichterreichen des: "Du sollst!"

265 : d. Sündentat(en); beschreibt die Sünde als einzelne
Tat(en) des Ungehorsams gegenüber den Gesetzen Gottes. So sind
z.B. neugeborene Kinder zwar frei von 265 nicht aber von 266 welches
im Singular auch "Sündhaftigkeit" bedeutet!

763 : d. Frevelhaftigkeit; die Gottlosigkeit, als das bewußte
und aktive Verhalten gegen Gott und seine Anrechte auf Verehrung und
Gottesdienst. Es ist also das Gegenteil von 1342 (subst. gebraucht).

3876 : d. Ungehorsam; urspr. nachlässiges bzw. fehlerhaftes
Hören, oder überhaupt die bewußte Unterlassung des Hinhörens auf Gott
welche dann schließlich auch zum aktiven Ungehorsam führt. Es ist der
Ungehorsam nicht sosehr als Tat gesehen sondern als Weigerung auf Gott
zu hören.

458 : d. Gesetzlosigkeit; die Sünde der Gesetzlosigkeit als ein
Zustand oder eine Handlung der Mißachtung und Geringschätzung des
göttlichen Gesetzes (meist des mosaischen Gesetzes). Das Verhalten
das sich direkt gegen das Gesetz stellt, während:

3891 : gesetzwidrig; und:

3892 : d. Gesetzwidrigkeit; mehr die bewußte Umgehung des
Gesetzes meinen.

3847 : d. Übertretung; ist Sünde als die Übertretung einer
Grenze (nämlich des göttlichen Gesetzes) und kann demnach erst
stattfinden wenn ein Gesetz vorhanden ist. So taten die Menschen
in dem Zeitraum nach Adam bis zur Gesetzgebung 265 und 266 nicht
aber 3847 welches daher schwerwiegender als 266 ist! Im Hinblick
auf die "Zehn Gebote" ist es das Übertreten des: "Du sollst nicht!"

3900 : d. Fehltritt; wird manchmal in einem milderen Sinn
gebraucht und bedeutet dann: der Fehler, der Fehltritt, Mißgeschick;
andererseits jedoch auch für schwere Sünden verwendet!

51 : d. Vergehen aus Unwissenheit; gebraucht wenn konkrete
Sünden in einem möglichst milden Licht betrachtet werden sollen,
soweit dies überhaupt möglich ist. Es schwingt dabei immer das
Element von Unwissenheit mit welches den Fehltritt zwar nicht
entschuldigt aber Vergebung dafür möglich macht.

2275 : d. Niederlage; urspr.: die Niederlage im Gegensatz zum
Sieg ( 3529 ). Wenn es aber im ethischen Sinn gebraucht wird: der Fehler,
das Versäumnis.

Alle diese verschiedenen Worte können fallweise ein und dieselbe
Sünde, jedoch von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachtet,
beschreiben: 265 und 266 sind demnach die Verfehlung des göttlichen
Zieles mit unserem Leben; 3847 hingegen das Überschreiten einer von
Gott gesetzten Linie bzw. Grenze; 3876 Ungehorsam gegen Gottes Stimme;
3900 das Fallen wo man hätte aufrecht stehen bleiben sollen; 51 aus
Unwissenheit begangene sündige Taten wo man es eigentlich hätte besser
wissen sollen; 2275 die Verminderung dessen, was man eigentlich im
vollen Masse hätte tun sollen; 458 die bewußte und auflehnende
Nichtbefolgung von Gottes Gesetzen; und schließlich 3892 das bewußte
Umgehen des göttlichen Gesetzes.