4.Mo 19

1 ER redete zu Mosche und zu Aharon, sprechend:
2 Dies ist die Satzung für die Weisung dann,1 die ER gebietet sprechend: Rede zu den Söhnen Jissraels, daß sie dir eine rote Färse nehmen, eine heile, an der kein Gebrest ist, auf die ein Joch noch nicht aufgelegt war.
3 Die gebet an Elasar den Priester, er führe sie weg außer Lagers, man metze sie vor ihm,
4 Elasar der Priester nehme von ihrem Blut mit seinem Finger, er spritze nach dem Antlitz des Zelts der Begegnung zu von ihrem Blut siebenmal.
5 Man verbrenne die Färse unter seinen Augen, ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut nebst ihrer Ausscheidung verbrenne man,
6 der Priester nehme Zedernholz, Ysop, Karmesinwolle und werfe es mitten in den Brand der Färse.
7 Seine Kleider wasche der Priester, er bade sein Fleisch im Wasser, danach darf er ins Lager kommen, aber der Priester ist maklig bis an den Abend.
8 Auch der sie verbrannte, wasche seine Kleider im Wasser, bade sein Fleisch im Wasser und ist maklig bis an den Abend.
9 Ein reiner Mann hole die Asche der Färse auf und lege sie außer Lagers nieder an einem reinen Ort, sie sei der Gemeinschaft der Söhne Jissraels zu Verwahr für Wasser der Sonderungsaufhebung, Entsündung ists.
10 Der die Asche der Färse aufholte, wasche seine Kleider und ist maklig bis an den Abend. Es sei den Söhnen Jissraels und dem Gastsassen, der in ihrer Mitte gastet, zu Weltzeit-Satzung:
11 Wer einen Gestorbnen berührt, alles Menschenwesen, ist ein Tagsiebent maklig,
12 der entsünde sich damit am dritten Tag und am siebenten Tag, er wird rein, entsündet er sich aber nicht am dritten Tag und am siebenten Tag, wird er nicht rein.
13 Alljeder, der einen Gestorbenen berührt, ein Menschenwesen, das sterben mußte, und entsündet sich nicht, SEINE Wohnung hat er bemakelt, gerodet wird jenes Wesen aus Jissrael, denn Entsondrungswasser wurde über ihn nicht gesprengt, maklig bleibt er, noch ist sein Makel an ihm.
14 Dies nun ist die Weisung: Wenn ein Mensch in einem Zelte stirbt, alljeder, der in das Zelt eingeht, und alles, was im Zelt ist, wird ein Tagsiebent maklig,
15 alljedes offne Gerät, an dem kein Schnurverband ist, maklig ists,
16 alljeder, der auf freiem Feld einen Schwertdurchbohrten oder einen Verstorbnen oder Menschengebein oder ein Grab berührt, maklig wird er, ein Tagsiebent.
17 Man nehme für den Makligen vom Staub des Entsündungsbrands, man gebe darüber lebendiges Wasser in ein Gerät,
18 und Ysop nehme und tauche ins Wasser ein reiner Mann, er spritze an das Zelt, an alle Geräte, an die Wesen, die dort waren, als den, der berührte das Gebein oder den Durchbohrten oder den Verstorbnen oder das Grab.
19 Es spritze der Reine auf den Makligen am dritten Tag und am siebenten Tag, er entsünde ihn am siebenten Tag, dann wasche der seine Kleider, bade im Wasser, und er ist rein am Abend.
20 Jemand aber, der maklig wird und sich nicht entsündet, gerodet wird dies Wesen aus der Mitte des Gesamts, denn SEIN Heiligtum hat er bemakelt, Entsondrungswasser wurde auf ihn nicht gesprengt, maklig ist er.
21 Das sei ihnen zu Weltzeit-Satzung. Der das Entsondrungswasser spritzte, wasche seine Kleider. Wer das Entsondrungswasser berührt, ist maklig bis an den Abend.
22 Alles, was der Maklige berührt, wird maklig, und das Wesen, das berührte, wird maklig bis an den Abend.
1 Beginn eines Wochenabschnitts der Tora (Abschnitte der sabbatlichen Lesung).