4.Mo 35

1 ER redete zu Mosche in den Steppen Moabs am Jericho-Jordan, sprechend:
2 Gebiete den Söhnen Jissraels, daß sie von ihrem Hufeneigentum den Lewiten Städte zum Besiedeln geben, und Weidetrieb für die Städte, rings um sie, gebt den Lewiten.
3 Die Städte seien ihnen zum Besiedeln, und ihre Weidetriebe seien ihnen für ihr Vieh, für ihre Habe und für all ihren Lebensbedarf.
4 Die Weidetriebe der Städte, die ihr den Lewiten geben sollt, tausend Ellen von der Stadtmauer nach außen, ringsum,
5 außerhalb der Stadt sollt ihr messen: den Ostsaum zweitausend nach der Elle, den Südsaum zweitausend nach der Elle, den Westsaum zweitausend nach der Elle, den Nordsaum zweitausend nach der Elle, die Stadt inmitten, dieses sei ihnen als Weidetriebe der Städte.
6 Und die Städte, die ihr den Lewiten geben sollt: die sechs Städte des Unterschlupfs, die ihr gebt, daß der Mörder dahin fliehe,
7 zu ihnen gebt noch zweiundvierzig Städte, aller Städte, die ihr den Lewiten gebt: achtundvierzig Städte, sie und ihre Weidetriebe.
8 Und die Städte, die ihr von der Hufe der Söhne Jissraels gebt: von dem Vielhabenden vielfältigts, von dem Minderhabenden minderts, die Mannschaft entsprechend ihrem Eigentum, das sie ereignen, soll von ihren Städten den Lewiten geben.
9 ER redete zu Mosche, sprechend:
10 Rede zu den Söhnen Jissraels, sprich zu ihnen: Wenn ihr den Jordan ins Land Kanaan überschreitet,
11 sollt ihr euch Städte verfügen, Unterschlupfstädte seien sie euch, dahin fliehe ein Mörder, der ein Wesen aus Irrung erschlug,
12 die Städte seien euch zu Unterschlupf vor dem Einlöser, daß nicht sterbe der Mörder, eh er vor der Gemeinschaft stand zum Gericht.
13 Die Städte, die ihr geben sollt, sechs Unterschlupfstädte seien es euch:
14 drei der Städte gebet diesseit des Jordans und drei der Städte gebet im Lande Kanaan,
15 Unterschlupfstädte sollen es sein. Den Söhnen Jissraels, und dem Gast und dem Beisassen in ihrer Mitte seien die sechs Städte zum Unterschlupf, daß dahin fliehe, allwer ein Wesen aus Irrung erschlug.
16 Hat er ihn aber mit einem eisernen Gerät erschlagen, daß er starb,ein Mörder ist er: sterben muß, sterben der Mörder;
17 hat mit einem handgerechten Stein, wodurch einer sterben kann, er ihn geschlagen, daß er starb, ein Mörder ist er: sterben muß, sterben der Mörder;
18 oder hat mit einem handgerechten Holzgerät, wodurch einer sterben kann, er ihn geschlagen, daß er starb, ein Mörder ist er: sterben muß, sterben der Mörder;
19 der Bluteinlöser, er lasse den Mörder sterben, wo er auf ihn trifft, darf er ihn sterben lassen.
20 Und hat im Haß er ihn hingestürzt oder in Nachstellung etwas auf ihn geworfen, daß er starb,
21 oder hat in Feindschaft er ihn mit seiner Hand geschlagen, daß er starb, sterben muß, sterben der Schläger: ein Mörder ist er, der Bluteinlöser lasse den Mörder sterben, wo er auf ihn trifft.
22 Hat er aber von ungefähr, ohne Feindschaft, ihn hingestürzt, oder auf ihn irgendein Gerät ohne Nachstellung geworfen
23 oder mit irgendeinem Stein, wodurch einer sterben kann, unversehens: etwa, er ließ ihn auf ihn fallen, daß er starb, und war ihm nicht Feind, nicht ein ihm zum Übel Trachtender,
24 richte die Gemeinschaft zwischen dem Schläger und dem Bluteinlöser nach diesen Rechtsgeheißen,
25 die Gemeinschaft rette den Mörder aus der Hand des Bluteinlösers, die Gemeinschaft lasse ihn zurückkehren in die Stadt seines Unterschlupfs, wohin er floh, darin sei er ansässig, bis der Großpriester starb, den man mit dem Öl der Heiligung salbte.
26 Geht der Mörder aber hinaus, hinaus über die Gemarkung seiner Unterschlupfstadt, wohin er floh,
27 findet ihn der Bluteinlöser außerhalb der Gemarkung seiner Unterschlupfstadt und der Bluteinlöser mordet den Mörder ab, ist seinetwegen keine Blutlast,
28 denn in seiner Unterschlupfstadt hat er zu sitzen, bis der Großpriester starb. Nach des Großpriesters Sterben aber darf der Mörder in das Land seiner Hufe heimkehren.
29 Diese seien euch zu Rechtssatzung für eure Geschlechter in all euren Siedlungen.
30 Allwer ein Wesen erschlägt, nach dem Mund von Zeugen soll man den Mörder abmorden, ein einzelner Zeuge aber soll nicht aussagen gegen ein Wesen, daß es sterbe.
31 Nehmt nicht Bedeckungsgeld an für das Wesen eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, denn sterben muß er, sterben!
32 nehmt nicht Bedeckungsgeld an für das Fliehen in seine Unterschlupfstadt, daß er heimkehre im Land zu siedeln, eh der Priester starb.
33 Ihr sollt das Land, in dem ihr seid, nicht entarten machen, denn das Blut, es macht das Land entarten, nicht wird Bedeckung dem Land für das Blut, das darin vergossen ward, es sei denn durch das Blut dessen, ders vergoß.
34 Bemakle nicht das Land, in dem ihr siedelt, in dessen Mitte ich einwohne, denn ICH bins, der inmitten der Söhne Jissraels einwohnt..