1 ER redete zu Mosche, sprechend:
2 Gebiete den Söhnen Jissraels, daß sie aus dem Lager schicken alles Aussätzige, alles Flußbehaftete, alles Leichnambemakelte,
3 so Männliches wie Weibliches sollt ihr ausschicken, außer Lagers hinwegschicken sollt ihr sie, daß sie nicht bemakeln ihr Lager, in deren Mitte ich einwohne.
4 Die Söhne Jissrael taten so, sie schickten sie hinweg außer Lagers, wie ER Mosche geboten hatte, so taten die Söhne Jissraels.
5 ER redete zu Mosche, sprechend:
6 Rede zu den Söhnen Jissraels: Ein Mann oder ein Weib, wenn sie etwas tun von allen Versündigungen des Menschen, Trug zu trügen an IHM, und dieses Wesen wurde schuldig,
7 bekennen sollen sie sich zu ihrer Versündigung, die sie taten, er erstatte seine Abschuldung nach ihrem Hauptbetrag, und ihr Fünftel lege er drauf, das gebe er dem, an dem er schuldig wurde.
8 Hat aber dieser Mann keinen Erblöser, daß dem die Abschuldung erstattet werde, gehört die zu erstattende Abschuldung IHM, wird des Priesters, außer dem Widder der Bedeckungen, womit über ihm bedeckt wird.
9 Auch alle Hebe von allen Darheiligungen der Söhne Jissraels die sie dem Priester nahen, sein werde sie,
10 jedermanns Darheiligungen, sein werden sie, was jemand dem Priester gibt, sein werde es.
11 ER redete zu Mosche, sprechend:
12 Rede zu den Söhnen Jissraels, sprich zu ihnen: Mann um Mann, wenn sein Weib ausschweift und Trug an ihm trügt,
13 daß ein Mann ihr beiliegt in Samens Beilager, und es blieb vor den Augen des Mannes verborgen, weil sie sich heimlich hielt, sie ist aber bemakelt, und ein Zeuge ist nicht gegen sie, und sie wurde nicht gefaßt,
14 und ein Eifergeist gerät über ihn, und er eifert um sein Weib, und sie ist bemakelt; oder ein Eifergeist gerät über ihn, und er eifert um sein Weib, sie ist aber nicht bemakelt:
15 bringe der Mann sein Weib zum Priester und bringe ihre Nahung ihrethalb, das Zehntel des Scheffels Gerstenmehl, nicht gieße er Öl darauf, nicht gebe er Weihrauch darauf, denn eine Hinleitspende der Eiferungen ists, eine Hinleitspende des Gedenkens, Fehls gedenkenmachend.
16 Der Priester nahe sie, er stelle sie vor IHN.
17 Der Priester nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß, und vom Staub, der auf dem Estrich der Wohnung sein wird, nehme der Priester und gebe in das Wasser.
18 Der Priester stelle das Weib vor IHN, er entfeßle das Haupthaar des Weibes, er gebe auf ihre Hohlhände die Hinleite des Gedenkens, eine Eiferungshinleite ist sie, und in der Hand des Priesters seien die Wasser der Bitternisse, die fluchgewissen.
19 Der Priester beschwöre sie, er spreche zu dem Weib: Lag dir ein Mann nicht bei, schweiftest du nicht aus in Bemaklung, deinem Mann unterstehend, bleibe ungestraft von diesen Wassern der Bitternisse, den fluchgewissen.
20 Wenn aber ausschweiftest du, deinem Mann unterstehend, wenn du bemakelt wurdest, daß ein Mann seine Ablagerung in dich gab außer deinem Mann,
21 - so beschwöre der Priester das Weib mit dem Droheidschwur, so spreche der Priester zum Weib - gebe ER dich zu Droheid und zu Schwur inmitten deines Volks, indem ER gibt: deine Hüfte sinkt, dein Bauch schwillt,
22 wie diese Wasser, die fluchgewissen, in dein Eingeweid kamen, Bauch zu schwellen, Hüfte zu senken! Das Weib spreche: Jawahr! jawahr!
23 Der Priester schreibe diese Eiddrohungen auf ein Blatt, er wische sie ab in die Wasser der Bitternisse hinein.
24 Er gebe dem Weib zu schlucken die Wasser der Bitternisse, die fluchgewissen, daß in sie kommen die Wasser, die fluchgewissen, zu Bitternissen.
25 Der Priester nehme aus der Hand des Weibes die Hinleite der Eiferungen, er schwinge die Hinleite vor IHM, er nahe sie zur Schlachtstatt,
26 der Priester greife von der Hinleite ihr Gedenkteil und lasse es emporrauchen auf der Statt, hierauf gebe er dem Weib die Wasser zu schlucken.
27 Und wie er ihr die Wasser zu schlucken gibt, wirds sein: ward sie bemakelt, trog sie Trug an ihrem Mann, kommen in sie die Wasser, die fluchgewissen, zu Bitternissen, ihr Bauch schwillt, ihre Hüfte sinkt, das Weib wird zur Eiddrohung im Innern ihres Volks;
28 ward aber nicht bemakelt das Weib, ist sie rein, ungestraft bleibt sie und wird Samens besamt.
29 Dieses ist die Weisung der Eiferungen, ob ein Weib, ihrem Mann unterstehend, ausschweift und bemakelt wird,
30 oder ob über jemand ein Eifergeist gerät, er eifert um sein Weib, er stelle das Weib vor IHN; der Priester tue an ihr nach all dieser Weisung.
31 Der Mann ist unsträflich, ohne Fehl, jenes Weib muß ihren Fehl tragen.